alltagsgesetze
 
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Bäckerei
Bäcker-Gesetze
 
§ 1
Du weißt nie was du nehmen willst und kannst dich nie entscheiden, wenn du dran bist.
§ 2
Die Sachen die am leckersten aussehen, sind teuer, die langweiligen Sachen die man ohnehin schon kennt günstig.
§ 3
Obwohl die Bäckerin weiß du hast nur begrenzt Geld dabei, fragt sie dich, ob es sonst noch was sein kann.
§ 4
Du weißt nie wie die Sachen heißen, denn die Sachen die du willst haben kein Schildchen.
§ 5
Du kommst zwar als Erstes rein, aber alle haben den Drang danach dich erst als Zweites zu bedienen.
$ 6
Immer dass was du willst, will auch oft der vor dir, so dass die Wahrscheinlichkeit steigt, dass dein Wunschessen weggekauft wird.
$ 7
Wenn du deinen Kollegen oder deinem Chef was von der Bäckerei mitbringen sollst, schmeckt ihnen das nicht, was du eingekauft hast.
$ 8
Das Problem der Unhandlichkeit: Dir überreicht man bei zwei bestellten Sachen gleich zwei Tüten, anstatt dass du eine Tüte bekommst wo alle beiden Sachen enthalten sind. Komischerweise gehen sonst alle anderen nur mit einer Tüte raus.
§ 9
Wenn du in der Bäckerei stehst ist ständig eine Wespe unter der Theke, wogegen niemand etwas unternimmt. 
§ 10
Du verursachst mehr Krümel wenn du deine Ware in einer Tüte isst, darum verspeise es gleich auf der Hand.
 
   
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